Melanie Knoll
Rechtsanwältin

Arbeitsrecht

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im gesamten Bundesgebiet. Durch meine erfolgreich abgeschlossene Teilnahme an dem Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und zahlreichen Fortbildungsstunden, bin ich in diesem Rechtsgebiet besonders qualifiziert.
Sie sind Arbeitgeber/in (m/w/d)? Ich erstelle für Sie Arbeitsverträge und betreue Sie im Umgang mit Ihren Arbeitnehmern. Dazu gehört sowohl das Schreiben von qualifizierten Abmahnungen und Kündigungen als auch eine kompetente Hilfestellung in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht.
Sparen Sie sich Ihre Energie für die Führung Ihres Betriebes und lassen Sie sich von mir umfangreich außergerichtlich und gerichtlich in einem Arbeitsrechtsstreit vertreten.

Sie sind Arbeitnehmer/in (m/w/d)? Dann interessiert Sie, ob Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag guten Gewissens unterzeichnen können oder wo sich Fallstricke befinden. Ist die Ihnen gegenüber ausgesprochene Abmahnung gerechtfertigt? Und wie wehren Sie sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz? Auch im Falle einer Kündigung stehe ich Ihnen zur Seite. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber spätestens 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben müssen. Nehmen Sie deshalb unmittelbar nach Erhalt Ihrer Kündigung Kontakt zu mir auf.










 
 
 
 
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